Rechnungs-Prüfungs- und Finanzwesen neuronales Netz

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

RECHNUNGS-, PRÜFUNGS- UND FINANZWESEN


  • Studiengang: Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen Studienabschluss: Master of Arts
  • Regelstudienzeit: 3 Semester
  • ECTS-Punkte: 90
  • Zulassungsbeschränkung (NC): ja, Abschlussnote mindestens 2.9
  • Bewerbung: bis 15. Januar für den Einstieg ins
  • Sommersemester (Onlinebewerbung ab 01.12. möglich) bzw. bis 15. Juli für den Einstieg ins Wintersemester
  • Studienort: Saarbrücken, Campus Rotenbühl
  • Besonderheiten: Teilzeitstudium möglich
RPF

Informationen zu Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen

Der Studiengang Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen an der htw saar wurde 2000 gegründet und vereint die wissenschaftliche und die fachliche Kompetenz mit der Praxisorientierung. Dabei lernst Du die Zusammenhänge des Fachgebietes zu überblicken und komplexe Probleme selbstständig zu analysieren, sowie die Beurteilungen und auch Lösungen methodisch fundiert zu erarbeiten. Weitere inhaltliche Informationen findest Du unter dem Punkt Modulbeschreibungen. Bevor Du Dich bewirbst, musst Du nur noch die Zulassungsvoraussetzungen prüfen und dann steht Deiner Online-Bewerbung nichts mehr im Weg!

Was es sonst noch zu wissen gibt:

Akkreditierung durch FIBAA

Der Masterstudiengang Rechnungs-, Prüfungs- und Finanzwesen wurde einer intensiven Prüfung durch die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland unterzogen. Überprüft werden u. a.:

  • die Organisation und Konzeption des Studiengangs
  • Ausstattung des Studiengangs
  • Transparenz des Studiengangs
  • Qualitätssicherung innerhalb des Studiengangs

Harmonisierung

An der htw saar hast du die Möglichkeit ein Harmonisierungssemester zu machen. Hierbei besteht die Möglichkeit fehlende ECTS-Punkte oder Module nachzuholen. Mehr dazu findest Du bei den Zulassungsvoraussetzungen.

Teilzeitstudium

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann kannst du das Studium auch als Teilzeitstudium absolvieren. Dafür musst du entweder einer Erwerbstätigkeit in erheblichem Umfang (mindestens die Hälfte der wöchentlichen regelmäßigen Arbeitszeit) nachgehen oder ein Kind unter 10 Jahren pflegen oder erziehen. Dabei wird die Anzahl der zu belegenden Module jedes Semester individuell mit der Studienleitung abgesprochen. Jedoch müssen mindestens zwei Module pro Semester belegt werden.